Rz_Logo_Dienstleistungen_gross_DienstWeiss

AGB

Teilnahmebedingungen für Aufsteller

Für eine Fläche, die von der Firma Blue Ocean-Event, im Folgenden Veranstalter genannt, dem Mieter, im Folgenden Aufsteller genannt,für eine Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird, hat dieser eine Standmiete an den Veranstalter zu zahlen. Die Höhe der Standmiete geht aus dem Veranstaltungsformular hervor.

Die Standmiete muß rechtzeitig am letzten Montag vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingegangen sein, ansonsten verfällt die telefonisch reservierte Standnummer und Standfläche. Der Veranstalter behält sich vor, die Fläche weiterzuvermieten.

Geht die Standmiete zu einem späteren Zeitpunkt beim Veranstalter ein, so reserviert er die vom Aufsteller gewünschte und bezahlte Fläche an einem von ihm bestimmten freien Ort. Es obliegt dem Aufsteller, sich am Veranstaltungstag während der Aufbauzeiten beim Veranstaltungspersonal nach der für ihn reservierten Fläche und Standnummer zu erkundigen. Geht der Aufsteller dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich der Veranstalter das Recht zur Weitervermietung der Fläche nach der Aufbauzeit vor. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete entfällt nach dieser Zeit.

Die Standreservierungen erfolgen in Reihenfolge der telefonisch geführten Absprache zwischen dem Veranstalter und dem Aufsteller.

Der Aufbau erfolgt zu den im Veranstaltungsformular angegebenen Zeiten. Der Veranstalter reserviert die gemietete Fläche bis zur Beendigung der Aufbauzeit und behält sich vor, diese anschließend anderweitig zu vergeben. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete entfällt nach dieser Zeit.

Sollte es dem Veranstalter am Veranstaltungstag nicht möglich sein, die beantragte und bezahlte Fläche zur Verfügung zu stellen, so hat der
Aufsteller einen Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete. Dies gilt auch für den Ausfall einer Veranstaltung. Darüber hinausgehende
Ansprüche gegen den Veranstalter, wie z.B. Verdienstausfall, können nicht geltend gemacht werden.

Für Schäden (z. B. infolge von Gewalt, Diebstahl, Bruch, etc.), die den Aufsteller auf dem Veranstaltungsgelände treffen, gleich von wem, u.a.
durch andere Aufsteller, wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Mit Ausnahme des Vorsatzes des Aufstellers.

Der Aufsteller hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Der Anspruch beschränkt sich auf die telefonisch und/oder persönlich mündlich festgelegte und bezahlte Meterzahl.

Die Plätze werden vom Veranstalter, bzw. dessen Personal, zugewiesen. Eigenmächtiges Aufbauen ist verboten.

Der Aufsteller ist verpflichtet, seinen Stand bis Veranstaltungsende geöffnet zu haben. Weiterhin muß vor, neben und hinter dem Stand die Verkehrsfläche vom Aufsteller sauber und in verkehrssicherem Zustand gehalten werden.

Das Befahren der Veranstaltungsfläche ist bedingt nur während der Auf-und Abbauzeiten erlaubt. Nach Beendigung der Aufbauzeit bis
Veranstaltungsende ist das Befahren der Veranstaltungsfläche grundsätzlich verboten.

Der Verkauf von NS-Symbolen, kriegsverherrlichenden Schriften und Filmen, Hieb- , Stich- und Feuerwaffen, jugendgefährdenden Schriften
und Filmen, sowie der Verkauf von lebenden Tieren ist verboten. Dies gilt auch für alle Arten von Nahrungs- und Genussmitteln, ausgenommen der vom Veranstalter mündlich genehmigten.

Anfallende Abfälle sind vom Aufsteller selbst zu beseitigen. Bei starker Verunreinigung oder Beschädigung der Veranstaltungsanlagen durch
den Aufsteller, behält sich der Veranstalter die Geltungmachung etwaiger Schadenersatzansprüche (Reinigungskosten)gegen diesen vor.

Der Aufsteller ist gemäß der Gewerbeordnung verpflichtet, Namen und Anschrift gut leserlich am Stand anzubringen.
Aufsteller, die gegen einen oder mehrere Punkte dieser Teilnahmebedingungen verstoßen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen, geschlossene Verträge sofort fristlos gekündigt und, wenn nötig, eine Räumung des Standes auf Kosten des Aufstellers durchgeführt.

Gerichtsstand ist Bad Schwartau.

Standmiete pro lfd. Meter / Trödel 14,00 Euro.
Standmiete pro lfd. Meter mit Überdachung / Trödel 17,00 Euro.
Standmiete pro lfd. Meter mit PKW (5 m) /  17,00 Euro.
Standmiete pro lfd. Meter / Neuware 17,00 Euro.

Standaufbau von 8.30 – 10.00 Uhr. Standabbau ab 15.00 Uhr.

Der Aufsteller verpflichtet sich, bis 15.00 Uhr seinen Stand geöffnet zu haben. Einfahrt zum Stand per PKW ab 15.00 Uhr erlaubt.

Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter ein Platzverbot vor. Damit sind alle vorherigen getroffenen Absprachen fristlos kündbar.
Mit der Zahlung der Standgebühr akzeptiert der Aufsteller die anliegenden Teilnahmebedingungen, falls die Bestätigung nicht bereits durch Unterschrift erfolgt ist.